Bildungsangebot

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1. keinen Hauptschulabschluss:

Sie können durch den Eintritt in das duale Ausbildungsverhältnis die Berufsschule in Teilzeit besuchen oder in das Berufsvorbereitungsjahr (Fachrichtung Metalltechnik/Fahrzeugtechnik oder Farbtechnik und Raumgestaltung oder Holztechnik oder Ernährung und Hauswirtschaft) eintreten.

2. einen Hauptschulabschluss oder einen qualifizierenden Hauptschulabschluss:

Sie können durch den Eintritt in das duale Ausbildungsverhältnis die Berufsschule in Teilzeit besuchen oder in die zweijährige Berufsfachschule BF (Berufsfeld Metalltechnik oder Elektrotechnik oder Wirtschaft und Verwaltung oder Berufsrichtung medizinisch - technische und krankenpflegerische Berufe oder sozialpflegerische und sozialpädagogische Berufe) eintreten.

3. einen mittleren Bildungsabschluss oder einen Berufsfachschulabschluss oder die Versetzung in die Sekundarstufe II in einem allgemeinbildenden Gymnasium:

Sie können durch den Eintritt in das duale Ausbildungsverhältnis die Berufsschule in Teilzeit besuchen oder Sie bewerben sich in der Höheren Berufsfachschule für Sozialassistenz oder in der Fachoberschule Wirtschaft (Schwerpunkte: Wirtschaft und Verwaltung oder Wirtschaftsinformatik oder Ernährung und Hauswirtschaft) oder in einem der Zweige des Beruflichen Gymnasiums (Datenverarbeitungstechnik, Wirtschaft, Ernährungslehre).

4. Sie haben die Abschlussprüfung in einem einschlägigen Ausbildungsberuf (Kunststoff- Formgeber, metallverarbeitende Berufe; Berufe aus dem Berufsfeld Chemie bzw. Physik, elektrotechnische Berufe, Verfahrensmechaniker, Technischer Zeichner) bestanden und können mindestens 1 Jahr einschlägige berufliche Tätigkeit nachweisen:

Besuchen Sie unsere Fachschule für Kunststoff- und Kautschuktechnik.

5. Sie haben den Mittleren Abschluss und a) den Berufsabschluss als Staatlich geprüfte Sozialassistentin/Sozialassistent oder b) den Abschluss einer einschlägig anerkannten Berufsausbildung von mind. 2 jähriger Dauer oder c) die erfolgreiche Teilnahme an einer Feststellungsprüfung zum Nachweis einer gleichwertigen beruflichen Vorbildung:

Sie können unsere Fachschule für Sozialassistenz mit dem Abschlussziel "Staatlich anerkannte/r Erzieherin/ Erzieher" besuchen.



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Berufliche Schulen Gelnhausen - Graslitzer Straße 2-8 - 63571 Gelnhausen