Schulformen
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1. keinen Hauptschulabschluss:
Sie können durch den Eintritt in das duale Ausbildungsverhältnis die Berufsschule in Teilzeit besuchen oder in das Bildungsgänge zur Berufsvorbereitung (BVJ/EIBE) eintreten.
2. einen Hauptschulabschluss oder einen qualifizierenden Hauptschulabschluss:
Sie können durch den Eintritt in das duale Ausbildungsverhältnis die Berufsschule in Teilzeit besuchen oder in die zweijährige Berufsfachschule BFS (Fachrichtungen Metalltechnik oder Elektrotechnik oder Wirtschaft und Verwaltung oder Medizin-Technisch/Krankenpflegerisch und Sozialpflegerisch/Sozialpädagogisch) eintreten.
3. einen mittleren Bildungsabschluss oder einen Berufsfachschulabschluss oder die Versetzung in die Sekundarstufe II in einem allgemeinbildenden Gymnasium:
Sie können durch den Eintritt in das duale Ausbildungsverhältnis die Berufsschule in Teilzeit besuchen oder Sie bewerben sich in der Höheren Berufsfachschule für Sozialassistenz oder in der Fachoberschule Wirtschaft (Schwerpunkte: Wirtschaft und Verwaltung oder Wirtschaftsinformatik) oder in einem der Zweige des Beruflichen Gymnasiums (Datenverarbeitungstechnik, Wirtschaft, Ernährungslehre).
4. Sie haben die Abschlussprüfung in einem einschlägigen Ausbildungsberuf (Kunststoff- Formgeber, metallverarbeitende Berufe; Berufe aus dem Berufsfeld Chemie bzw. Physik, elektrotechnische Berufe, Verfahrensmechaniker, Technischer Zeichner) bestanden und können mindestens 1 Jahr einschlägige berufliche Tätigkeit nachweisen:
Besuchen Sie unsere Fachschule für Kunststoff- und Kautschuktechnik.
5. Sie haben den Mittleren Abschluss und a) den Berufsabschluss als Staatlich geprüfte Sozialassistentin/Sozialassistent oder b) den Abschluss einer einschlägig anerkannten Berufsausbildung von mind. 2 jähriger Dauer oder c) die erfolgreiche Teilnahme an einer Feststellungsprüfung zum Nachweis einer gleichwertigen beruflichen Vorbildung:
Sie können unsere Fachschule für Sozialassistenz mit dem Abschlussziel "Staatlich anerkannte/r Erzieherin/ Erzieher" besuchen.
6. Sie haben eine kaufmännische Ausbildung und mind. einjährige Berufspraxis oder mindestens fünfjährige kaufmännische Tätigkeit
Sie können unsere Fachschule für Bürokommunikation besuchen.
